Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung befasst sich das BVA mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot mit nicht plausiblem Gesamtpreis auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG
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Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung befasst sich das BVA mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot mit nicht plausiblem Gesamtpreis auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG
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