Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob sich aus einer preislichen Unklarheit ein Ausscheidungsgrund ableiten lässt.
Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob sich aus einer preislichen Unklarheit ein Ausscheidungsgrund ableiten lässt.
Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG
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