Zusammenfassung: Mit seinem Beitrag geht Hackl der Frage nach, ob die Ausübung einer Option durch einen öffentlichen Auftraggeber, der eine Rahmenvereinbarung über die Laufzeit von drei Jahren hinaus verlängert, an weitere Voraussetzungen zu binden ist.
Rechtsgrundlagen: § 151 Abs 6 BVergG