Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass bei sonstiger Kassation Entscheidungen zwingend zu begründen sind und würdigt dahingehende Erfordernisse.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, dass bei sonstiger Kassation Entscheidungen zwingend zu begründen sind und würdigt dahingehende Erfordernisse.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 3 BVergG
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