Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich näher der Frage, wie an eine vertiefte Angebotsprüfung heranzugehen ist. Dabei stellt der VwGH fest, dass im Wege einer Plausibilitätsprüfung die Einholung von Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Erklärbarkeit von Preisen angebracht sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 123 BVergG; § 125 BVergG; § 129 BVergG