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Neuerlich zum Nebenrecht gemäß § 32 GewO 1994

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Gunther Gruber; Christian Eisner (Anmerkung)ZVB 2012/23ZVB 2012, 72 - 75 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich eingehend mit der Auslegung des Nebenrechts und stellt fest, dass ein solches auch bei Tätigkeiten, die an sich einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind, zum Tragen kommen kann.

Rechtsgrundlagen: § 69 BVergG; § 70 BVergG; § 71 BVergG; § 129 BVergG

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