Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellt die entscheidende Instanz mit Deutlichkeit fest, ob im Vergabeverfahren das Fehlen eines Angebotsschreibens, das Informationen über die Verlängerung der Gewährleistungsfrist beinhaltet, als Mangel sanierbar ist. Sind solche Dokumente in Bezug auf die Antragslegitimation in Betracht zu ziehen, die erst im Nachprüfungsverfahren vorgelegt werden, um einen Ausscheidungsgrund zu beweisen?