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Trennung zwischen Nachweis und Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2012/139ZVB 2012, 462 - 464 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte sich mit dieser Entscheidung zu der Frage zu äußern, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise im offenen Verfahren ein Nachweis über das Vorhandensein der für die Leistungserbringung notwendigen "Busse" vorliegen muss. Wie kann ein Bieter vorgehen?

Rechtsgrundlagen: § 69 Z 1 BVergG; § 75 Abs 7 Z 7 BVergG; § 230 BVergG

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