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Ein zulässiges Nachholen der Ausscheidensentscheidung

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Albert Oppel (Anmerkung)ZVB 2012/140ZVB 2012, 464 - 466 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich geht der VKS vertiefend der Frage nach, bis zu welchem Zeitpunkt ein Auftraggeber Angebote ausscheiden kann.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 2 BVergG; § 269 Abs 3 BVergG

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