Zusammenfassung: Gegenständlich geht der VKS vertiefend der Frage nach, bis zu welchem Zeitpunkt ein Auftraggeber Angebote ausscheiden kann.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 2 BVergG; § 269 Abs 3 BVergG
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Zusammenfassung: Gegenständlich geht der VKS vertiefend der Frage nach, bis zu welchem Zeitpunkt ein Auftraggeber Angebote ausscheiden kann.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 2 BVergG; § 269 Abs 3 BVergG
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