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Keine Sachverständigenbestellung zur Klärung der Antragslegitimation

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA; Ilse Lesniak (Anmerkung)ZVB 2012/136ZVB 2012, 450 - 454 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Im Rahmen dieser Entscheidung stellt die erkennende Instanz deutlich klar und hinreichend fest, dass die Pflicht zur Prüfung der Antragslegitimation nicht so weit reichen kann, dass die Behörde dafür einen Sachverständigen bestellt bzw. bestellen muss. Hat die Behörde ein Angebot auszuscheiden, wenn auch für diese Frage ein Sachverständiger notwendig ist?

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