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Rechtfertigen überhöhte Preise eine Direktvergabe?

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVAZVB 2012/135ZVB 2012, 446 - 450 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Das BVA würdigt mit dieser Entscheidung die Frage, wie sich überhöhte Preise im offenen Verfahren auswirken. Wird in casu eine Direktvergabe zu rechtfertigen sein und ist ein Nachverhandeln möglich?

Rechtsgrundlagen: § 13 BVergG; § 15 BVergG; § 331 BVergG; § 334 BVergG

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