Zusammenfassung: Das BVA würdigt mit dieser Entscheidung die Frage, wie sich überhöhte Preise im offenen Verfahren auswirken. Wird in casu eine Direktvergabe zu rechtfertigen sein und ist ein Nachverhandeln möglich?
Rechtsgrundlagen: § 13 BVergG; § 15 BVergG; § 331 BVergG; § 334 BVergG