Zusammenfassung: Geprüft wurde, wann in einem Verhandlungsverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung die Leistungsfähigkeit des Bieters dargelegt werden muß.
Rechtsgrundlagen: § 69 Z 6 BVergG; § 69 Z 3 BVergG
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Zusammenfassung: Geprüft wurde, wann in einem Verhandlungsverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung die Leistungsfähigkeit des Bieters dargelegt werden muß.
Rechtsgrundlagen: § 69 Z 6 BVergG; § 69 Z 3 BVergG
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