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Die sonstigen Rechte der Gewerbetreibenden umfassen nicht das Recht zur Aufstellung statisch belangreicher Gerüste

RechtsprechungVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB 2009/38ZVB 2009, 153 - 157 Heft 5 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage des Umfangs der Rechte eines Gewerbetreibenden und wie weit diese reichen können. Im Vergabeverfahren wurde das Angebot, das u.a. das Aufstellen eines Baugerüsts vorsah, ausgeschieden, da der beteiligte Spengler hierfür keine Gewerbeberechtigung hatte. Eine Anmerkung und ein Praxistipp von Dr. Albert Oppel, MA 63, Referent Allgemeine Angelegenheiten des Vergaberechts rundet den Beitrag ab.

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