Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Entscheidung des BVAs, das sich mit einem Angebot auseinander setzen mußte, bei dem die einzelnen Einheitspreise im Angebot von den jeweiligen Positonspreisen abwichen. Eine Anmerkung und ein Praxistipp von Thomas Gruber runden den Beitrag ab.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG; § 125 Abs 1 BVergG; § 124 Abs 1 BVergG