Zusammenfassung: Geprüft wurde, nach welchem Maßstab die Angemessenheit eines Preises zu messen ist.
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Geprüft wurde, nach welchem Maßstab die Angemessenheit eines Preises zu messen ist.
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 1 BVergG
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