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§ 124 Abs 1 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2009/38ZVB-LSK 2009, 152 Heft 5 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob der Einheitspreis oder der Positionspreis gilt, wenn diese in einem Angebot auseinanderklaffen.

Rechtsgrundlagen: § 124 Abs 1 BVergG

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