Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob ein Fall von spekulativer Preisgestaltung vorliegen kann, wenn Einheits- und Positionspreis voneinander abweichen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG
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Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob ein Fall von spekulativer Preisgestaltung vorliegen kann, wenn Einheits- und Positionspreis voneinander abweichen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG
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