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Die Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung

BeiträgeNina Tamara Moserzuvo 2008/105zuvo 2008, 146 Heft 6 v. 15.12.2008

Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation werden in der Bundesrepublik Deutschland von verschiedenen Leistungsträgern erbracht. Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt übergreifend für alle Rehabilitationsträger (§ 8 Abs 2 SGB IX). Aufgrund der Heraufsetzung des Rentenzugangsalters sowie des demographischen Wandels wird sich das Augenmerk in Zukunft verstärkt auf den Erhalt der Erwerbsfähigkeit der älteren Arbeitnehmer richten.

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