Für einen ungelernten und nicht angelernten Chemiearbeiter, dem Übersiedeln und Wochenpendeln nicht zumutbar ist, existiert nach einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH ein entsprechender regionaler Arbeitsmarkt, wenn in jedem der beiden Berufe, auf die er aufgrund seines medizinischen Leistungskalküls verwiesen werden kann, je zumindest 15 Arbeitsplätze vorhanden sind.