Die Investmentfondsrichtlinien 2008 wurden im November 2008 vom BMF veröffentlicht. Die Richtlinien sind ab der Veranlagung 2008 generell anzuwenden, sämtliche gesonderten Erlässe und Informationen treten damit außer Kraft. Einzelerledigungen, die in den InvFR 2008 keine Deckung finden, sind ab der Veranlagung 2009 nicht mehr anzuwenden. Für Betriebsprüfungen und offene Veranlagungsfälle, die vor 2008 liegende Zeiträume betreffen, sind die InvFR 2008 nur insoweit nicht anzuwenden als für diesen Zeitraum andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen gültig waren.