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Säule II: Der Lebensversicherer im Visier des Gleichbehandlungsrechts

BeiträgeWissMitarb Dr. Florian Burger, WissMitarb Dr. Andreas Mairzuvo 2008/85zuvo 2008, 123 Heft 5 v. 15.10.2008

Dass der Arbeitgeber umfassend an die rechtlichen Vorgaben des Gleichbehandlungsrechts gebunden ist, ist juristisches Allgemeingut. Ob auch der Lebensversicherer dem geschlechtsbezogenen Gleichbehandlungsgebot unterworfen ist, analysiert der folgende Beitrag im Grundsätzlichen.

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