Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entfiel zum 1. 1. 2001 in Deutschland die aus verschiedenen Gründen in die Kritik geratene Rente wegen Berufsunfähigkeit. Auf Berufsschutz können sich seitdem nur noch vor dem 2. 1. 1961 geborene Versicherte berufen. Das Recht der Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit wurde grundlegend neu geregelt. Beibehalten wurde jedoch der sozialrechtliche Grundsatz "Rehabilitation vor Rente".