Allgemeines Leistungsrecht | ||
OGH 1. 4. 2008, 10 ObS 26/08h | § 103 Abs 1 Z 3 ASVG (Aufrechnung) | Unter Vorschüssen iSd § 103 Abs 1 Z 3 ASVG sind auch die als „Vorschüsse“ geltenden Nachzahlungen iSd des Art 32 Abk-SozSi Jugoslawien zu verstehen (anders 10 ObS 34/01z = SSV-NF 15/46). |
Krankenversicherung | ||
OGH 1. 4. 2008, 10 ObS 14/08v | §§ 133, 136 ASVG (Krankenbehandlung, Heilmittel) | Die Heranziehung des - an sich für die Therapie einer chronischen erektilen Dysfunktion verwendeten - Arzneimittels Caverject zur Hintanhaltung der Verschlimmerung eines psychischen Leidens ist durchaus als geeignete Krankenbehandlung für eine gewisse Zeit anzusehen; es ist dann zu prüfen, ob eine weitere Behandlung damit in Bezug auf die psychische Erkrankung erfolgversprechend ist. |
Unfallversicherung | ||
OGH 1. 4. 2008, 10 ObS 30/08x | § 175 Abs 2 Z 1 ASVG | Ein Versicherter, der von seinem an einer Stiege bei einer Seilbahntalstation vorbeiführenden Arbeitsweg ganz minimal abweicht, um seine bei der Stiege deponierten Schistöcke an sich zu nehmen, und dabei ausrutscht, steht dabei unter Unfallversicherungsschutz, weil sich trotz des eigenwirtschaftlichen Handelns noch eine typische Weggefahr verwirklicht (ähnlich BSG 12. 4. 2005, B 2 U 11/04 R = SGb 2006, 166 [Ricke]). |
OGH 5. 2. 2008, 10 ObS 105/07z | § 210 ASVG idF vor der 58. ASVG-Novelle, BGBl I 2001/99 (Gesamtrente) | Die Rechtsprechung, dass bei Versäumung der Zweijahresfrist zur Bildung einer Gesamtrente aus zwei Arbeitsunfällen die gesonderten Rentenleistungen den Zweijahreszeitraum als Dauerrenten überdauern und die Bildung einer Gesamtrente nur noch bei einer Änderung der Verhältnisse (§ 183 ASVG) zulässig ist, ist auch anzuwenden, wenn im Zeitpunkt der für die Bildung einer Gesamtrente vorgesehenen Frist eine Versehrtenrente aus einem dritten Versicherungsfall noch nicht festgesetzt war und die Zweijahresfrist nach § 86 Abs 4 ASVG versäumt wurde. |
OGH 1. 4. 2008, 10 ObS 23/08t | § 212 Abs 3 ASVG | Da § 212 Abs 3 ASVG kumulativ verlangt, dass die Folgen des Arbeitsunfalls „über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalls hinaus“ eine MdE von mindestens 20 vH verursachen und „nach Abschluss der Heilbehandlung“ eine MdE von mindestens 20 vH vorliegt, besteht kein Anspruch auf Versehrtengeld, wenn die MdE nach Abschluss der Heilbehandlung nur mehr 10 vH beträgt. |
OGH 4. 3. 2008, 10 ObS 145/07g | § 213a ASVG (Integritätsabgeltung) | Grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften, wenn die externe Sicherheitsfachkraft gegenüber dem Schichtleiter und dem Leiter des technischen Dienstes eines Holz verarbeitenden Betriebes einen Sicherheitsmangel geltend gemacht hat, aber nichts dagegen unternommen wird. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit muss nicht den Arbeitgeber treffen (siehe 10 ObS 2338/96p = DRdA 1997/38, 318 [Windisch-Graetz]; 10 ObS 321/98y = SSV-NF 12/150; 10 ObS 304/02g = SSV-NF 16/103; RIS-Justiz RS0106719 und RS0111032). |