Die Oö Krankenfürsorge-(KF-)Anstalten haben die Aufgabe, die KV für die Bediensteten in der Landes- und Gemeindeverwaltung sicherzustellen. In die KF sind in erster Linie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis einbezogen, Bedienstete in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis sind nicht immer von der Mitgliedschaft zur KF umfasst. Diese Umstände muten eher ungewöhnlich an und sind in Kenntnis der allgemeinen Einrichtungen der KV-Träger auf den ersten Blick nur schwer nachvollziehbar.