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Insolvenzsicherung von ausständigen Übertragungsbeträgen im Regime der Abfertigung neu

Aktuelleszuvo 2008/43zuvo 2008, 57 Heft 3 v. 12.6.2008

Im Rahmen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes1)1)Mit der Novelle des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG (BGBl I 2002/100, zuletzt geändert durch BGBl I 2007/102) wurde auch der Name des Gesetzes in Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz - BMSVG geändert. schuf der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, für bestehende Arbeitsverhältnisse in das System der „Abfertigung neu“ überzutreten. Welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkung ein solcher Übertritt beinhaltet, wurde bereits öfters in der Literatur besprochen. Im Folgenden soll das Augenmerk des Lesers auf einen Teilaspekt - nämlich die Insolvenzsicherung von Übertragungsbeträgen - gerichtet werden, da dies bereits Gegenstand einer Entscheidung des OGH gewesen ist.

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