Im Rahmen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes1) schuf der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, für bestehende Arbeitsverhältnisse in das System der „Abfertigung neu“ überzutreten. Welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkung ein solcher Übertritt beinhaltet, wurde bereits öfters in der Literatur besprochen. Im Folgenden soll das Augenmerk des Lesers auf einen Teilaspekt - nämlich die Insolvenzsicherung von Übertragungsbeträgen - gerichtet werden, da dies bereits Gegenstand einer Entscheidung des OGH gewesen ist.