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Neuer Fragen-Anworten-Katalog des Hauptverbandes zum BMSVG

Aktuelleszuvo 2008/42zuvo 2008, 57 Heft 3 v. 12.6.2008

Das BMVG wurde durch die Novelle BGBl I 2007/102 insofern umfassend geändert, als nunmehr auch freie Dienstnehmer sowie Selbstständige in das System „Abfertigung neu“ einbezogen werden. Das entsprechende Gesetz heißt ab 1. 1. 2008 „Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz“ (BMSVG). Die freien Dienstnehmer sind im ersten Teil des BMSVG geregelt und werden „abfertigungsrechtlich“ wie Dienstnehmer gem § 4 Abs 2 ASVG behandelt. Die Selbstständigenvorsorge für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, ist in Teil 4, die Selbstständigenvorsorge für freiberuflich Selbstständige und Land- und Forstwirte in Teil 5 geregelt.

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