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Zustellung an bevollmächtigte Vertreter im Rahmen des WiEReG-Zwangsstrafenverfahrens

Schwerpunkt: WiEReGAufsätzeMag. Florian StegerZSS 2025, 69 Heft 2 v. 14.7.2025

Sämtliche meldepflichtige Rechtsträger sind verpflichtet einmal im Jahr ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu bestätigen. Wenn der Rechtsträger nicht innerhalb der vorgesehenen Frist die Meldung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer vornimmt, wird ein Zwangsstrafenverfahren eröffnet. Der nachfolgende Artikel zeigt Hintergrund, Intention und praktischen Ablauf des WiEReG-Zwangsstrafenverfahren und erläutert welche Auswirkungen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs auf die Zustellung der Schreiben hat.

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