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BFG: KommSt-Haftung braucht keinen § 9 BAO

AbgabenverfahrenJudikaturStefan SchusterZSS 2024, 165 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Kommunalsteuer; Haftung; Zahlungstheorie; Mitteltheorie.

Normen: § 6a KommStG, § 9 BAO, § 80 BAO

Das BFG setzte sich in einem Erkenntnis in der nötigen Tiefe mit der Frage der Kommunalsteuerhaftung eines Geschäftsführers auseinander und rief Erinnerung, dass die direkte Inanspruchnahme keine allzu großen Hürden bereitet.

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