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BFG: Auskunftsbescheid nach § 118 BAO: Eine über den Antrag hinausgehende Auskunft ist rechtswidrig

AbgabenverfahrenJudikaturAnna-Lena Gleixner , Philipp Walter ScharizerZSS 2024, 158 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Auskunftsbescheid; Erweiterung; Abweichung des Antrages.

Normen: § 118 BAO

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich das BFG mit einem Auskunftsbescheid nach § 118 BAO, dessen Beantwortung durch das Finanzamt über den gestellten Antrag hinausging, zu befassen (BFG 06.08.2024, RV/7102764/2023). Des Weiteren wurde der Antrag durch die Beschwerdeführerin im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ausgeweitet. Strittig war daher, ob (i) eine Beantwortung durch das Finanzamt von dem gestellten Antrag abweichen bzw über diesen hinausgehen darf und (ii) ob eine Ausweitung des Antragsumfangs im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zulässig ist.

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