Ausschlaggebend für die Auseinandersetzung der Thematik der Rechtzeitigkeit der Beschwerde vor Lauf der Rechtmittelfrist war eine kürzlich ergangene BFG Entscheidung (BFG 3.10.2022, RV/7300042/2022 und RV/7300043/2022), welche die Frage indirekt aufwirft, ob eine Beschwerde wirksam eingebracht werden kann, bevor die Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat.