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BFG: Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 3 BAO

AbgabenverfahrenJudikaturAlexander Stieglitz , Andreas AronZSS 2022, 197 Heft 4 v. 30.12.2022

Deskriptoren: Sicherstellungsauftrag; Haftung; Beitragstäter.

Normen: § 232 Abs 3 BAO, § 11 BAO

Eine Haftung des Beitragstäters für hinterzogene Abgaben (§ 11 BAO) setzt eine rechtskräftige Verurteilung und die bescheidmäßige Heranziehung als Haftungsschuldner voraus. Ist ein Finanzstrafverfahren anhängig, kann ein Sicherstellungsauftrag gem § 232 Abs 3 BAO allerdings bereits vor Entstehen des Haftungsanspruches in das Vermögen des potentiell Haftungspflichtigen erteilt werden.

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