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BFG: Haftungsbescheid und Aktivlegitimation zur Wiederaufnahme des Verfahrens

AbgabenverfahrenJudikaturFranz AlthuberZSS 2022, 18 Heft 1 v. 11.4.2022

Deskriptoren: Haftung; Geschäftsführer; Wiederaufnahme.

Normen: § 9 BAO, § 248 BAO, § 303 BAO

Neben einem vollen Beschwerderecht (§ 248 BAO) hat ein Haftungspflichtiger auch andere Antragsrechte, sofern diese die haftungsgegenständlichen Abgaben betreffen.

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