Deskriptoren: Sicherstellungsauftrag; missbräuchliche Gestaltung; Scheinrechnung.
Normen: § 232 BAO, § 22 BAO, § 23 BAO
Ein Sicherstellungsauftrag muss eine schlüssige Begründung enthalten. Ein Sachverhalt kann nicht sowohl als Missbrauch als auch als Scheingeschäft gewertet werden.