vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kumulierung von mehreren Begehren in einem Grundbuchgesuch

SACHENRECHTZRInfo 2005/193 Heft 9 v. 2.6.2005

( § 86 GBG ) Die Kumulierung von mehreren Begehren in einem Grundbuchgesuch setzt die Einheit entweder der zugrunde liegenden Urkunde oder des einzutragenden Rechts oder der betroffenen Grundbucheinlage voraus. Die jüngere Rechtsprechung handhabt die Kumulierung großzügiger.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!