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Unterbrechung des Verfahrens, um die Bestellung eines Sachwalters zu ermöglichen

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/207 Heft 9 v. 2.6.2005

( § 6a ZPO , § 190 Abs 1 ZPO ) Das Prozessgericht muss das Verfahren analog § 190 Abs 1 ZPO unterbrechen, wenn es wegen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit einer Partei gemäß § 6a ZPO das Pflegschaftsgericht anruft, um eine Sachwalterbestellung zu ermöglichen.

Die „Aussetzung des Verfahrens“ ist als Unterbrechung anzusehen.

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