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Amtsbestätigung nach Liegenschaftserwerb durch ein Pflichtteilsübereinkommen

ERBRECHTZRInfo 2005/195 Heft 9 v. 2.6.2005

( § 178 AußStrG aF, § 331 EO ) Zur Abgeltung seines Pflichtteils wurde dem Noterben mit Pflichtteilsübereinkommen ein Liegenschaftsanteil übertragen. Nachdem die Gesamtrechte des Noterben aus diesem Übereinkommen gepfändet wurden, kann er weder die Ausstellung einer Amtsbestätigung iSd § 178 AußStrG aF noch die Bestätigung der Rechtskraft einer bereits ausgestellten Amtsbestätigung verlangen, weil ihm die Pfändung die Möglichkeit genommen hat, im Verlassenschaftsverfahren selbstständig auftreten zu können.

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