( § 12a Abs 3 MRG ) Die Umwandlung der Mieter-OHG in eine KG, wobei einer der beiden bisher persönlich haftenden Gesellschafter Kommanditist und der andere Komplementär wird, rechtfertigt unabhängig von Anteilsverschiebungen eine Mietzinsanhebung wegen gesellschaftsrechtlicher Änderungen.
OGH 15.03.2005, 5 Ob 244/04z

