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Ersichtlichmachung einer Benützungsregelung - kein Nachweis der Beständigkeit erforderlich

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/176 Heft 8 v. 19.5.2005

( § 17 Abs 3 WEG 2002 , § 56 Abs 13 WEG 2002 , § 52 GBG ) § 17 Abs 3 WEG 2002 über die Ersichtlichmachung gilt gemäß der Übergangsregelung des § 56 Abs 13 WEG 2002 auch für Benützungsregelungen, die vor dem 1. 7. 2002 schriftlich vereinbart worden sind.

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