vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen fehlender Eintrittsberechtigter 23 Jahre nach dem Tod des Mieters

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2005/175 Heft 8 v. 19.5.2005

( § 30 Abs 2 Z 5 MRG , § 1487 ABGB ) Das gesetzliche Kündigungsrecht des Vermieters gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG (nach dem Tod des Mieters fehlen eintrittsberechtigte Personen mit dringendem Wohnbedürfnis) erlischt nicht schon durch Zeitablauf. Eine (analoge) Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1487 ABGB kommt nicht in Betracht. Wenn der Vermieter in Kenntnis des wahren Sachverhalts mit der Kündigung zuwartet, kann allerdings ein stillschweigender Verzicht auf den Kündigungsgrund vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!