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Anrechnung des Guthabens aus der Lebensversicherung des Erblassers auf den Erbteil

ERBRECHTZRInfo 2005/172 Heft 8 v. 19.5.2005

( § 790 ABGB ) Selbst wenn das an einen Erben ausgezahlte Guthaben aus einem Lebensversicherungsvertrag des Erblassers ein Vorempfang iSd § 790 ABGB wäre, könnte eine Anrechnung auf den Erbteil bei testamentarischer Erbfolge nur dann stattfinden, wenn der Erblasser dies ausdrücklich angeordnet hätte.

OGH 16.02.2005, 3 Ob 257/04x

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