( § 3 Z 1 UVG , § 20 Abs 1 Z 4 UVG , § 31 Abs 1 UVG , § 84 EO , § 84a EO , Art 31 EuGVÜ ) Auch im Anwendungsbereich des EuGVÜ setzt die Unterhaltsvorschussgewährung aufgrund eines ausländischen Unterhaltstitels nicht dessen Vollstreckbarerklärung voraus. Vielmehr ist im Unterhaltsvorschussverfahren als Vorfrage zu prüfen, ob einer Vollstreckbarerklärung Hindernisse entgegenstehen würden; trifft dies nicht zu, handelt es sich um einen „im Inland vollstreckbaren“ Titel iSd UVG.

