( Art 13 HKÜ ) Es ist vertretbar, die Rückführung des 10-jährigen Kindes abzulehnen, wenn es sich in Österreich gut eingelebt hat und bei einer Rückkehr, der es sich ausdrücklich widersetzt, die Gefahr eines seelischen Schadens bestehen würde.
OGH 17.03.2005, 8 Ob 25/05t

