( § 28 IPRG , § 31 IPRG , § 32 IPRG , § 12 Abs 2 WEG 2002 ) Unabhängig vom Personalstatut des Erblassers (hier: eines iranischen Staatsbürgers) ist der Erbschaftserwerb von dinglichen Rechten an in Österreich gelegenen Liegenschaften - genauer gesagt der sachenrechtliche Erwerbsakt (modus) - nach österreichischem Recht zu beurteilen. Im Fall einer in den Nachlass fallenden österreichischen Eigentumswohnung gilt daher § 12 WEG 2002 (Unteilbarkeit des Mindestanteils): Wenn der mit Wohnungseigentum verbundene Miteigentumsanteil nach den Ergebnissen des Verlassenschaftsverfahrens mehr als zwei natürlichen Personen zufallen würde, ist zwingend mit öffentlicher Feilbietung durch Versteigerung vorzugehen.

