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Gerichtsstand der Schadenszufügung - nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/184 Heft 8 v. 19.5.2005

( § 92a JN , § 364a ABGB , § 364b ABGB ) Der Gerichtsstand der Schadenszufügung steht sowohl für Schadenersatzansprüche aus Delikt als auch für solche aus Vertrag zur Verfügung. Ob der Schadenersatzanspruch ein Verschulden voraussetzt oder verschuldensunabhängig ist (Gefährdungs- oder Erfolgshaftung), ist nicht von Bedeutung.

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