Stand: Ministerialentwurf 20. 4. 2005
Abgesehen von zahlreichen punktuellen Änderungen des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare enthält der Gesetzesentwurf für das BRÄG 2005, der vor kurzem zur Begutachtung versendet worden ist, folgende Eckpunkte, die va die Verwendung elektronischer Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr insbesondere mit Grund- und Firmenbuchgerichten ermöglichen sollen:

