(§ 1432 ABGB) Aus § 1432 ABGB (nach Zahlung einer Naturalobligation besteht kein Rückforderungsanspruch) kann nicht abgeleitet werden, dass die Leistungskondiktion allgemein bei mangelnder Schutzwürdigkeit des Zahlenden ausgeschlossen wäre.
OGH 08.02.2005, 4 Ob 273/04g

