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Rechtsweg für das Begehren, die Weitergabe von Informationen über das Kind zu unterlassen

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2005/158 Heft 7 v. 28.4.2005

(§ 1 JN, § 1 AußStrG aF, § 178 Abs 1 ABGB) Das Begehren, dass es der nicht obsorgeberechtigte Elternteil unterlassen soll, Informationen über das minderjährige Kind und das anhängige Pflegschaftsverfahren sowie Fotos an Fernsehjournalisten (von der ORF-Sendung „Schauplatz Gericht“) weiterzugeben, gehört nicht in das Außerstreitverfahren, sondern auf den streitigen Rechtsweg.

OGH 04.02.2005, 9 Ob 117/04b

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