(§ 1 JN, § 1 AußStrG aF, § 178 Abs 1 ABGB) Das Begehren, dass es der nicht obsorgeberechtigte Elternteil unterlassen soll, Informationen über das minderjährige Kind und das anhängige Pflegschaftsverfahren sowie Fotos an Fernsehjournalisten (von der ORF-Sendung „Schauplatz Gericht“) weiterzugeben, gehört nicht in das Außerstreitverfahren, sondern auf den streitigen Rechtsweg.
OGH 04.02.2005, 9 Ob 117/04b

