(§ 1325 ABGB, § 41 ZPO, § 43 Abs 2 ZPO) A 35.800,- Schmerzengeld: 47-jähriger Mann; Bruch des äußeren Schienbeinkopfs des rechten Fußes; drei operative Eingriffe; Instabilität des rechten Kniegelenks als Dauerfolge; Schmerzen bei längeren Autofahrten und nach jedem mehr als halbstündigen Ruhen des Fußes; der vor dem Unfall sportlich aktive Geschädigte wird die von ihm bevorzugten Sportarten Schifahren, Tennis und Squash wahrscheinlich nie mehr ausüben können.

