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€ 25.000,- Schmerzengeld für Trauer mit Krankheitswert

SCHADENERSATZZRInfo 2005/139 Heft 6 v. 14.4.2005

(§ 1325 ABGB) € 25.000,- Schmerzengeld für Trauer mit Krankheitswert: 31-jährige Frau; Unfalltod des gleich alten Ehegatten; Depressionen mit Krankheitswert während der Dauer eines Jahres sowie Gewichtsverlust von 23 kg; noch immer leichte psychische Störungen (ohne Krankheitswert).

OGH 20.01.2005, 2 Ob 292/04m

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