(§ 1325 ABGB) € 25.000,- Schmerzengeld für Trauer mit Krankheitswert: 31-jährige Frau; Unfalltod des gleich alten Ehegatten; Depressionen mit Krankheitswert während der Dauer eines Jahres sowie Gewichtsverlust von 23 kg; noch immer leichte psychische Störungen (ohne Krankheitswert).
OGH 20.01.2005, 2 Ob 292/04m

