(§ 1091 ABGB) Wenn das Unternehmen des Bestandnehmers räumlich in das Unternehmen des Bestandgebers eingebunden ist (hier: Theaterbühne in einem Gasthof), umfasst der Bestandvertrag schlüssig eine Betriebspflicht. Die Betriebspflicht ist ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen einer Unternehmenspacht.
OGH 20.01.2005, 8 Ob 108/04x

